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B2B · DIENSTLEISTUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

vierkern UG (haftungsbeschränkt)
Niederwall 39
33602 Bielefeld
Deutschland

Vertreten durch: Dominik Fleiter
E-Mail: fleiter@vierkern.vision

Diese Bedingungen sind für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vorgesehen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht angeboten. Sie gelten nur, wenn sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

Die Bedingungen betreffen Dienstleistungen wie Prozessberatung, Systemintegration, Automatisierung, die Einrichtung von KI-Assistenten und Agenten sowie begleitende Einführung und Schulung. Für SaaS-Abonnements werden bei Veröffentlichung der Produkte gesonderte Bedingungen vorgesehen.

2. Angebot und Vertrag

Die Website informiert über unser Angebot und stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Inhalt, Umfang, Vergütung, Zeitplan und vereinbarte Ergebnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der dazugehörigen Beauftragung. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder eine beiderseits bestätigte Beauftragung zustande.

3. Leistungsumfang und Änderungen

Wir erbringen die vereinbarten Leistungen fachgerecht. Ob eine Tätigkeit als Dienstleistung oder ein bestimmtes abnahmefähiges Ergebnis geschuldet ist, richtet sich nach dem Auftrag. Wirtschaftliche Erfolge oder Einsparungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Änderungen und Erweiterungen stimmen die Parteien einschließlich etwaiger Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine vor der Umsetzung ab. Zusätzliche Kosten werden nicht allein durch eine einseitige Leistungsänderung begründet.

4. Zusammenarbeit und Zugänge

Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner und stellt die vereinbarten Informationen, freigegebenen Zugänge und erforderlichen Entscheidungen rechtzeitig bereit. Zugriffsrechte werden auf den vereinbarten Zweck beschränkt. Beide Seiten informieren einander über erkennbare Hindernisse; Auswirkungen auf Termine und Aufwand werden gemeinsam abgestimmt.

5. Software, Automatisierungen und KI-Agenten

Aufgaben, angebundene Systeme, zulässige Datenquellen und erforderliche Freigaben werden im Auftrag festgelegt. Kostenpflichtige Drittanbieter oder Erweiterungen werden nur nach vorheriger Abstimmung einbezogen. Für vom Auftraggeber direkt beauftragte Drittanbieter gelten dessen eigene Vertragsbeziehungen.

Bei KI-generierten Inhalten und automatisierten Schritten werden die erforderlichen Prüf- und Freigabeschritte projektbezogen festgelegt. Ein uneingeschränkt autonomer Betrieb oder eine fortlaufende Betreuung nach Projektabschluss ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde.

6. Vergütung und Auslagen

Vergütung, Abrechnungsweise, Zahlungsziele und gegebenenfalls Abschläge werden im Angebot vereinbart. Umsatzsteuer wird berechnet, soweit sie gesetzlich anfällt. Reisekosten, Auslagen und Drittanbietergebühren werden nur im vereinbarten Umfang zusätzlich berechnet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregeln.

7. Ergebnisse und Nutzungsrechte

Umfang und Zeitpunkt der Einräumung von Nutzungsrechten an individuell erstellten Ergebnissen werden im Auftrag festgelegt. Rechte an vorbestehenden Werkzeugen und Bestandteilen sowie Rechte Dritter bleiben unberührt. Die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte und etwaige Übergabeformate werden vor Projektabschluss geklärt.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen zweckgebunden und geben sie nur an berechtigte Beteiligte weiter. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgt, wird vor Beginn eine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen. Verantwortlichkeiten, Unterauftragnehmer und Löschung oder Rückgabe der Daten werden darin festgelegt.

9. Prüfung, Abnahme und Mängel

Ist ein abnahmefähiges Werk vereinbart, richten sich Prüfung und Abnahme nach dem Auftrag und den gesetzlichen Vorschriften. Es wird keine pauschale Abnahme durch Schweigen vereinbart. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte; erkennbare Probleme sollen für die gemeinsame Behebung nachvollziehbar beschrieben werden.

10. Haftung und Vertragsende

Für Haftung, Kündigung und sonstige Rechte bei Vertragsverletzungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dieser Arbeitsentwurf enthält keine gesonderte Haftungsbegrenzung, Mindestvertragslaufzeit, automatische Verlängerung oder pauschale Stornogebühr. Abweichende projektbezogene Regelungen bedürfen gesonderter Vereinbarung und Prüfung.

11. Abschließende Regelungen

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird mit diesem Arbeitsentwurf nicht festgelegt. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.